Hörerinnen und Hörer
Als Hörerinnen und Hörer können sich Personen nach vollendetem 17. Altersjahr einschreiben, die ohne Immatrikulation an höchstens 6 Modulen pro Semester teilnehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einschreibung.
Hörerinnen und Hörer sind nicht berechtigt, Zwischen- und Diplomprüfungen abzulegen. Von Hörerinnen und Hörern erbrachte Studienleistungen werden bei der Prüfung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nicht als Vorbildung anerkannt.
Die Semestergebühren für Hörerinnen und Hörer betragen:
Für 1 Modul (2 Lektionen) |
Fr. 200.- |
Jede weitere Wochenstunde |
Fr. 100.- |
6 und mehr Wochenstunden |
Fr. 600.- |
Hörerin/Hörer an der PHSH: Informationen und Anmeldung